Ab Freitag, d. 20.08.21 gilt die 3G-Regel: Geimpft, Genesen, Getestet (zusätzlich zum Hygienekonzept incl. Nachverfolgung). Selbsttests sind nicht zulässig. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel